Sicherheit & Wartungen

 

PRÜFEN, WARTEN, REPARIEREN – IMMER UND ÜBERALL

Wir arbeiten mit sämtlichen Tor- und Türfabrikaten – gerne auch mit Prüf- und Wartungsvertrag. Natürlich beachten wir dabei alle gesetzlichen Vorgaben und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
 
Das alles auch unter erschwerten Bedingungen. Zum Beispiel, wenn extrem wenig Platz ist oder bei extremen Minusgraden in Kühlhäusern.
 
Und wenn’s schnell gehen muss? Sind wir zur Stelle. Manchmal dulden Ausfälle einfach keinen Aufschub. Das wissen wir denn wir kennen uns mit Havariefällen aus. Anruf genügt!

Wartung und Prüfung von Tür-Tor und Industrieanlagen

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner rund um die Wartung und Prüfung von Toranlagen. Unsere zertifizierten Monteure führen die Wartung und Prüfung an folgenden Tür-Tor und Industrieanlagen durch:

Falttore,  Sektionaltore,  Schiebetore,  Feuerschutztore,  Rolltore

Schnelllauftore,  Brandschutztüren,  Verladebrücken,  Feststellanlagen

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl nach DIN EN  15635

Schrankenanlagen,  Rollgitter,  Automatiktüren

 

UVV-Prüfungen

UVV-Prüfung und -Wartung gemäß ASR A1.7

Tore und Türen unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie ASR A1.7 (bisherige ZH1/494 bzw BGR 232) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Die ASR A1.7 umfasst neben der Prüfung & Wartung weitere Aufgaben.

An elektrisch betriebenen Anlagen müssen die Kräfte an der Hauptschließkante überprüft werden. Diese Messung gilt für alle kraftbetätigten Tore, die über keine Sicherheitseinrichtung für den Personenschutz verfügen, durch den die Anlage berührungslos abgeschaltet wird.

Ebenfalls können wir Ihnen die elektrische Prüfung nach BGV A3 für Ihre kraftbetätigten Toranlagen, Türen und Verladetechnik anbieten. Diese Prüfung gilt für alle Anlagen, die elektrisch betrieben werden. Die genannten Prüfungen sind im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung von Tür - & Toranlagen vorgeschrieben und gehören zu den Betreiberpflichten. Als Betreiber der Anlagen obliegt die Verpflichtung Ihnen, so dass Sie in einem Schadensfall der Haftung unterliegen.

Die genannten Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Die Hamann Tor-Technik GmbH & Co. KG gewährleistet mit ihren qualifizierten, erfahrenen Kundendienstmonteuren eine sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer

Tor- bzw. Türanlage
• für höchste Betriebssicherheit
• für eine längere Lebensdauer
• für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen

Direkte Links

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution":

ASR A1.7: Absicherung von Toren und Türen

Internetseite des "Bundesministerium der Justiz":

ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung

Internetseite der "Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)":

Wichtige Vorschriften und Regeln

 

ARBEITSSTÄTTENRICHTLINIE A1.7 TÜREN UND TORE

Die ASR A1.7 Türen und Tore wendet sich an Arbeitgeber und konkretisiert die Anforderungen an Türen und Tore, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.

Erläuterung der ASR A1.7

Die ASR A1.7 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf sicherheitstechnische Ausstattung, Betrieb, Prüffristen (jährliche sicherheitstechnische Prüfung), Kräfteprüfung (Betriebskräfteprüfung), Sachkundenachweis, Kennzeichnung, Quetsch- und Scherstellen. Sie ersetzt unter anderen die BGR (Berufs-Genossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sowie die alten Arbeitsstättenrichtlinien 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore, 10/1 Türen und Tore und 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren. Die ASR A1.7 definiert den Stand der Technik und kann daher ggf. in bestimmten Fällen auch über Arbeitsstätten hinaus Anwendung finden und Mindestanforderungen definieren.

Betreiberpflichten

Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinen Gefährdungen in der Arbeitsstätte ausgesetzt sind. Dabei muss Sie nach ArbStätt-VO den neusten Stand der Technik berücksichtigen. Woraus folgt, dass Türen und Tore – insbesondere kraftbetätigte Tore – dem neusten Stand der Technik angepasst werden müssen und somit keinem Bestandsschutz unterliegen können.

Im Rahmen der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen muss eine Betriebskräftemessung an den Schließkanten der kraftbetätigten Türen und Toren durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

 

DGUV Information 208-022 zur ASR A1.7

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein Informationspapier zur Interpretation und als Hilfestellung bei der Umsetzung der ASR A 1.7 bereitgestellt. Es zitiert den kompletten Text aus der ASR A1.7 - die Hilfestellungen sind in blauer kursiver Schrift beigefügt.

Direkte Links

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution":

ASR A1.7: Absicherung von Toren und Türen

Internetseite des "Bundesministerium der Justiz":

ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung

Internetseite der "Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)":

Wichtige Vorschriften und Regeln

Unsere Monteure sind für die Durchführung der Wartung und Kraftmessung qualifiziert und durch den TÜV zertifiziert. Auf Anfrage erhalten Sie gerne Einblick in unsere Zertifikate.

 

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